Diese Reiseversicherungen sind enthalten:
- Auslandsreise-Krankenversicherung (bei Reisen außerhalb Deutschlands)
- Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung
- wahlweise Lehrerausfall-Schutz
- Reiseunfallversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung
- freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Ambulante ärztliche Heilbehandlungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung zur Sicherung der Transportfähigkeit
- Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige
Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Heilbehandlung wegen
Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
- Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Erstattung der Kosten der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes Kind
bis 18 Jahre stationär behandelt werden muss
- Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise
auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport:
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson
Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
- Unerwartete Impfunverträglichkeiten
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität
- Nichtversetzung eines Schülers
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmittel verspätet angetreten wird.
Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung:
- Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise
- Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
Lehrerausfalldeckung
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn wegen eines Ausfalls einer Aufsichtsperson die vorgeschriebene Zahl an
Aufsichtspersonen nicht mehr zur Verfügung steht und damit die Durchführung der Klassenfahrt objektiv nicht mehr
möglich ist und alle Teilnehmer der Klassenfahrt versichert sind.
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Aufsichtsperson aus einem der versicherten Gründe nicht teilnehmen kann.
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung schützt Sie bei Unfällen:
Auf der versicherten Reise, Rund um die Uhr, 24-Stunden
Weltweit. Unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht haben
Die Leistungen der Reiseunfallversicherung:
- Versicherungssumme für Invalidität 20.000,- EUR
- Versicherungssumme für Tod 10.000,- EUR
- Bergungskosten 5.000,- EUR
Reisehaftpflichtversicherung
Die
Reisehaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens bis zur vereinbarten Versicherungssumme während der versicherten Reise
- Leistung bei Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
- Schadenereignisse sind Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
- Leistung bei Schäden, die während der Ausübung von Sport entstehen, z.B. Radfahren, Reiten, Surfen...
- Leistung bei Mietsachschäden in Hotel- und Pensionszimmern
Die Leistungen der Reisehaftpflichtversicherung:
- Personen- und Sachschäden pauschal bis zu 3.000.000,- EUR
- Vermögensschäden bis zu 50.000,- EUR
Reiseversicherungen für Schülerreisen und Klassenfahrten - Sorgenfrei auf Reisen
Schülerreisen und Klassenfahrten sind spannende Erlebnisse, die oft lange im Gedächtnis bleiben. Doch auch auf solchen Reisen kann
es zu unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall kommen. Um die Schüler und die mitreisenden Lehrkräfte und
Betreuer optimal abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung.
Welche Arten von Reiseversicherungen für Schüler auf Klassenfahrt gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Reiseversicherungen, die Schüler und Lehrkräfte bei Klassenfahrten und Schülerreisen schützen können.
Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Reisekrankenversicherung, die im Ausland die Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt.
Zudem gibt es die Reiseunfallversicherung, die im Falle eines Unfalls die Kosten für Behandlungen und ggf. Invaliditäts- oder Todesfallleistungen abdeckt.
Eine weitere wichtige Versicherung ist die Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer Stornierung die Stornokosten übernimmt.
Oft sind diese Reiseschutzprodukte auch kombiniert als Versicherungspaket erhältlich.
Was ist bei der Wahl der richtigen Schülerreise Versicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer Reiseversicherung für Schülerreisen und Klassenfahrten ist wichtig, dass alle wesentlichen Leistungen abgedeckt sind.
Eine gute Reisekrankenversicherung sollte neben Behandlungskosten auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland übernehmen.
Die Reiserücktrittsversicherung sollte zu den individuellen Bedürfnissen passen, um im Ernstfall eine möglichst hohe Erstattung der Stornokosten zu gewährleisten.
Ein Reiseschutz ohne Selbstbeteiligung ist ein weiteres relevantes Auswahlkriterium.
Wie hoch sind die Kosten für eine Schülerreise Reiseversicherung?
Die Kosten hängen u. a. von Reisedauer, Reiseziel und Leistungsumfang ab. Häufig kann man ab etwa 10 Euro pro Person rechnen.
Insgesamt sind die Kosten meist überschaubar – an der Sicherheit sollte daher nicht gespart werden.